Förderprogamm Kanton Solothurn
Zweifacher Vorteil: Fördergelder erhalten und Energie sparen beim Heizungsersatz
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Der Kanton Solothurn unterstützt Sie bei Ihrer Investition in erneuerbare Energien.
Entscheiden Sie sich für eine Wärmepumpe, Holzheizung oder Solaranlage,
schonen Sie nicht nur die Umwelt, sondern auch Ihr Portemonnaie.
Fördermassnahmen
Stückholzfeuerung, Pelletfeuerung mit Tages behälter:
Informationen zu den Bedingungen erhalten Sie hier.
Beitragssatz:
- 3’000 Franken pro Anlage.
- Bonus für Erstinstallation eines neuen wasserführenden Wärmeverteilsystems, z.B. beim Ersatz von direktelektrischen Bodenheizungen: 2’000 Franken.
Sie wünschen eine Beratung oder mehr Infos durch uns? Melden Sie sich einfach und wir erläutern Ihnen jede ihrer individuellen Möglichkeiten.
Automatische Holzfeuerung bis 70 kW FL Feuerungswärmeleistung
Gefördert werden ausschliesslich automatische Schnitzel-oder Pelletfeuerungen bis 70 kW. Weitere Informationen zu den Bedingungen erhalten Sie hier.
Beitragssatz:
- 7’500 Franken + 125Franken pro kW.
- Bonus für die Erstinstallation eines neuen, wasserführenden Wärmeverteilsystems, z.B. beim Ersatz von direktelektrischen Bodenheizungen: 1’600 Franken+ 40 Franken pro kW.
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Automatische Holzfeuerung über 70 kW FL Feuerungswärmeleistung
Gefördert werden ausschliesslich automatische Schnitzel-oder Pelletfeuerungen ab 70 kW. Weitere Informationen zu den Bedingungen erhalten Sie hier.
Beitragssatz:
- Automatische Schnitzel-oder Pelletfeuerungab 70 kW ohne Wärmenetz: 10‘000 Franken + 250 Franken pro kW
- Automatische Schnitzel-oder Pelletfeuerung ab 70 kW bis 300 kW mit Wärmenetz: 10‘000 Franken + 250 Franken pro kW
- Ab 100’000 Franken, individuelle Förderung
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Luft/Wasser-Wärmepumpe
Gefördert werden ausschliesslich Luft/Wasser-Wärmepumpen,die in bestehenden Gebäuden eine Öl-, Erdgas-oder Elektroheizung ersetzen. Weitere Informationen zu den Bedingungen erhalten Sie hier.
Beitragssatz:
- 4’000 Franken + 150 Franken/kW
- Bonus für Erstinstallation neues, wasserführendes Wärmeverteilsystem, z.B. beim Ersatz von direktelektrischen Bodenheizungen: 1’600 Franken + 40 Franken/kW
- Ab 100’000 Franken, individuelle Förderung
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Sole/Wasser-, Wasser/Wasser-Wärmepumpe
Gefördert werden ausschliesslich Sole/Wasser oder Wasser/Wasser-Wärmepumpen, die in bestehenden Gebäuden eine Öl-, Erdgas-oder Elektroheizungersetzen. Die ersetzte Heizungsanlage muss zurückgebaut werden.
Weitere Informationen zu den Bedingungen erhalten Sie hier.
Beitragssatz:
- Bis 500 kW: 6’000 Franken + 450 Franken/kW
- Ab 500 kW: 42’000 Franken + 100 Franken/kW
- Bonus für Erstinstallation neues, wasserführendes Wärmeverteilsystem, z.B. beim Ersatz von direktelektrischen Bodenheizungen: 1’600 Franken + 40 Franken/kW
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Thermische Solaranlage
Gefördert werden Neuanlagen (ab 2 kW) oder Anlagenerweiterungen (zusätzlich min.2 kW) auf/an/bei bestehenden Gebäuden. Weitere Informationen zu den Bedingungen erhalten Sie hier.
Beitragssatz:
1‘800 Franken pauschal + 750 Franken pro kW
- Flachkollektoren: 1m2 Aperturfläche ≙ ca. 0.51 kW
- Vakuumröhrenkollektoren: 1m2 Aperturfläche ≙ ca. 0.60 kW
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Anschluss an ein anerkanntes Wärmenetz
Es werden nur Anschlüsse an ein von der Energiefachstelle anerkanntes Wärmenetz gefördert. Weitere Informationen zu den Bedingungen erhalten Sie hier.
Beitragssatz:
- Bis 500 kW: 8’000 Franken + 40 Franken / kW
- Ab 500 kW: 18’000 Franken + 20 Franken / kW
Bonus für die Erstinstallation eines neuen, wasserführenden Wärmeverteilsystems, z.B. beim Ersatz einer direktelektrischen Bodenheizungen: 1’600 Franken + 40 Franken / kW
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Neubau/Erweiterung Wärmenetz und Wärmeerzeugungsanlage
Gefördert wird über diese Massnahme ausschliesslich: DerAnteil der Wärmeauserneuerbaren Energien oder Abwärme, der durch den Neubau oder die Erweiterung von Wärmenetzprojekten (Wärmenetzen/Wärmeerzeugungsanlagen), neu oder zusätzlichan bestehende Gebäude geliefert wird. Weitere Informationen zu den Bedingungen erhalten Sie hier.
Beitragssatz:
- Neubau/Erweiterung Wärme-/Anergienetz mit Doppelförderung M-07 / M-18: 40 Franken pro MWh/Jahr
- Neubau/Erweiterung Wärmeerzeugungsanlage mit Doppelförderung M-07 / M-18: 130 Franken pro MWh/Jahr
- Ab 100’000 Franken, individuelle Förderung*
*Neubau/Erweiterung Wärmeerzeugungsanlage mit Doppelförderung M-07 / M-18: 130 Franken pro MWh/Jahr
*Doppelförderung M‐07/M‐18: Ein Kanton zahlt im selben Netzgebiet sowohl Beiträge an die Bauherrschaften der anzuschliessenden Gebäude (M‐07) wie auch an den Wärmenetzbetreiber (M‐18)
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Wie viel Fördergeld erhalten Sie?
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Sie persönlich zu Ihren
individuellen Möglichkeiten.
